Über Uns
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Ingenieurinnen und Ingenieure mit ausländischen Qualifikationen können sich in Deutschland auf offene Stellen bewerben und im Ingenieurwesen arbeiten – auch ohne deutsche Berufsanerkennung. Allerdings dürfen sie ohne eine Anerkennung ihrer Qualifikation nicht die deutsche Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ allein oder in einer Wortverbindung führen bzw. benutzen.
Es steht Ihnen frei, eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB) zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ZAB.
Für die Genehmigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ gemäß § 5 Ingenieurgesetz in der Fassung vom 09.05.2016, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 vom 04.03.2021 (GVBl. S. 258), ist die Baukammer Berlin zuständige Stelle.
Weitere Informationen zur Anerkennung und zum Arbeiten in Deutschland erhalten Sie auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland” oder auf der mehrsprachigen Website „Make it in Germany”.