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Schlichtung
Mitglieder der Baukammer Berlin oder Nicht-Mitglieder können bei Streitigkeiten den Schlichtungsausschuss der Baukammer Berlin einschalten. Dies gilt für Streitigkeiten aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Dritten.
Ablauf des Schlichtungsverfahrens
Jedes Mitglied der Baukammer muss an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Ist eine Partei kein Mitglied, so muss sie dem Verfahren zustimmen, wenn der Ausschuss tätig werden soll.
Der Ausschuss setzt sich aus drei Personen zusammen:
- dem oder der Vorsitzenden (Jurist/Juristin)
- zwei Beisitzern (Bauingenieure/Bauingenieurinnen)
Damit wird die nötige technische Kompetenz des Gremiums garantiert.
Die Schlichtung findet nicht öffentlich statt. Zeugen können gehört werden. Sachverständige können dann gehört werden, wenn beide Parteien dem zugestimmt haben.
Schneller und günstiger
Ist der Sachstand aufgeklärt, erarbeitet der Ausschuss eine Schlichtungsempfehlung, die auch die Verfahrenskosten regelt. Diese sind wesentlich günstiger als bei staatlichen Gerichten.
Alle, die schnell und günstig einen Streit in Baurechtsfragen beilegen möchten, sollten dieses Angebot der Baukammer Berlin nutzen. Alles Weitere regelt die Schlichtungsordnung der Baukammer Berlin.