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Versorgungswerk der Baukammer Berlin
Seit 1. Oktober 2001 gibt es für die Pflichtmitglieder der Baukammer Berlin ein berufsständisches Versorgungswerk: die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau. Für Personen, die vor dem vollendeten 45. Lebensjahr Pflichtmitglied werden, ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtend.
Vorteile des Versorgungswerks
- Absicherung von Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenversorgung und Altersversorgung (Dreifachkombination) in Form einer dynamischen Rente
- Effiziente Beitragsverrentung aufgrund kostengünstiger Verwaltung, weil keine Provisionen- und Marketingkosten anfallen
- Beteiligung der Versicherten an den Entscheidungen des Versorgungswerks im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung
- Finanzierungssystem mit voller Kapitaldeckung der Rentenansprüche; da die Erträge nur für die Dynamisierung der Anwartschaften und Renten verwendet werden
- Körperschaftsteuerfreiheit
Für angestellte Ingenieure/Ingenieurinnen
Auch für Sie als angestellte Ingenieurin oder als angestellter Ingenieur kann sich eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk lohnen. Derzeit sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn Sie mehr für Ihre Absicherung im Alter tun möchten, können Sie sich als Mitglied im Versorgungswerk eine Zusatzversorgung aufbauen.
Dafür bezahlen Sie einen geringen monatlichen Pflichtbeitrag und können freiwillig und flexibel weitere Beiträge für Ihre Zusatzversorgung einzahlen. Das ist vorteilhaft, weil etwa keine Provisionen oder Dividenden an Aktionäre anfallen.
Gerade frühe Beiträge lohnen sich
Je früher Sie mit dem Aufbau einer (Zusatz-)Versorgung beginnen, desto besser. Denn wegen des beim Versorgungswerk verwendeten Finanzierungsverfahrens rechnen sich Beiträge, die in jungen Jahren eingezahlt werden, ganz besonders.
Sie können die Zusatzversorgung im Versorgungswerk nur nutzen, wenn Sie dort Mitglied sind. Dies werden Sie, wenn Sie Mitglied in der Baukammer werden; auch als Freiwilliges Mitglied für einen Jahresbeitrag der Baukammer Berlin von 140 Euro.
Auch sinnvoll für eine spätere Selbstständigkeit
Falls Sie sich im weiteren Berufsleben etwa als Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin selbstständig machen, lohnt sich Ihre frühe Mitgliedschaft im Versorgungswerk ebenfalls. Dann können Sie Ihre bereits begonnene Zusatzversorgung als Vollversorgung weiterführen. Zudem können wegen der bestehenden Altersgrenze Personen, die sich erst nach Vollendung des 45. Lebensjahres selbstständig machen, dem Versorgungswerk nicht mehr beitreten!