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Umfrage: Nutzung der elektronischen Form/qualifizierte elektronische Signaturen (qeS)
Im Zuge der Weiterentwicklung der IT-Fachverfahren soll das Schriftformerfordernis (§ 126 BGB) in § 2 (1) BauVerfV durch die elektronische Form (§126a BGB) zunehmend abgelöst werden.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen benötigt ein überschlägliches Bild der derzeitigen Nutzung der elektronischen Form seitens unserer Mitglieder (in anderen Zusammenhängen, z.B. Ausschreibungen, Kredit-/Verträge).
Bitte tragen Sie sich unter folgendem Link ein und verwenden dabei als „Name“ ein Kürzel / Code:
https://terminplaner4.dfn.de/iTueCHEMeUgQS5DY
Bitte beachten Sie bei Teilnahme an diesem Dienst die Datenschutzhinweise.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Dr.-Ing. Gerhard Espich
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
VI eFV – Elektronische Fachverfahren und Fachcontrolling
Tel. +49 171 6956272
gerhard.espich@senstadt.berlin.de
www.stadtentwicklung.berlin.de