Veröffentlichungen

Finanzielle Entlastung bei Doppelmitgliedschaft in IHK und Baukammer Berlin

Wiederholt dürfen wir darauf hinweisen, dass gem. § 3 IV IHKG Freiberufler, die Beiträge an eine Berufskammer (hier die Bau­kammer Berlin) zu entrichten haben und gleichzeitig bei der IHK beitragspflichtig sind, auf Antrag bei der IHK ggf. eine Beitragser­mäßigung in Anspruch nehmen können.


Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, sich zeitnah mit der IHK in Verbindung zu setzen!
Quelle: § 3 IHK-Gesetz

 

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