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Die neue Trinkwasserverordnung 2023 für Planer
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Die neue Trinkwasserverordnung ist im Jahre 2023 in Kraft getreten und wird leider im Bereich der Planung von Trinkwasserinstallationen noch nicht hinreichend berücksichtigt. Nach wie vor werden auch bei Neuanlagen eklatante Planungs- und Ausführungsmängel festgestellt. Dies gilt es künftig zu vermeiden. Dem Planer sollen deshalb die rechtlichen und normativen Grundlagen für die Planung und gegebenenfalls Bauüberwachung derartiger Anlagen vermittelt werden.
1. Welche grundsätzlichen Vorgaben enthält die Trinkwasserverordnung 2023 insbesondere für Planung und Ausführung?
2. Wie hat der Planer insbesondere mit dem Thema Materialauswahl umzugehen?
– Bedeutung der neu gefassten §§ 14 ff. TrinkwV
– Bedeutung der positivliste des UBA
– Ausblick auf die zu erwartenden europarechtlichen Neuregelungen
3. Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik im Bereich der
Trinkwasserinstallation
– Welche normativen Anforderungen sind in jedem Fall zu berücksichtigen?
4. Wie hat der Planer mit dem Thema Trinkwasserhygiene vs. Trinkwassereinsparung umzugehen?
– Vorüberlegungen im Bereich der Grundlagenermittlung
– Wer macht eigentlich die Bedarfsplanung?
– Wer ist für das Raumbuch verantwortlich?
5. Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Trinkwasserhygiene
Hinweis
Mitglieder der AK Berlin und einiger IngK können z. d. gleichen Konditionen wie BK-Mitglieder teilnehmen, bitte geben Sie bei der Anmeldung an, welcher Kammer Sie angehören.