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Neues Bauvertragsrecht für Planer
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Das neue Bauvertragsrecht ist in der Praxis der Planer noch nicht angekommen. Insbesondere die Möglichkeit bei vom Auftraggeber gewünschten Leistungsänderungen eine Honoraranpassung auf der Grundlage des neuen Bauvertragsrechtes durchzusetzen, ist vielen Planern noch unbekannt.
Das neue Bauvertragsrecht führt Änderung des bisher im BGB nur unzureichend geregelten Werkvertragsrechts vorgesehen. Weder der Bauvertrag noch der Architekten- oder Ingenieurvertrag sind im BGB geregelt. Das allgemeine gesetzliche Werkvertragsrecht der §§ 631 BGB gilt ebenso für einen Vertrag über die Produktion einer Hochzeitstorte wie für den Bau einer Autobahn. Deshalb hat sich zum Bauvertragsrecht eine fast schon als unüberschaubar zu bezeichnende Rechtsprechung gebildet.
Diesem Defizit will der Gesetzgeber jetzt mit Überarbeitung der aktuellen Gesetzeslage des BGB begegnen. Dieses Seminar will Sie mit den wichtigsten Aspekten des reformierten Rechts vertraut machen, damit Sie mögliche Fehler beim Vertragsabschluss vermeiden. Ein besonderer Schwerpunkt wird das neu geregelte Anordnungsrecht des Auftraggebers sein.
– Neuregelung der werkvertraglichen Abnahme
– Anspruch des AN auf Zustandsfeststellung bezüglich des Bauleistung bei verweigerter Abnahme (§ 650 f BGB)
– Neuregelung Abschlagszahlungen und prüfbare Schlussrechnung.
– Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648 a BGB)
– Anordnungsrecht des AG für geänderte oder zusätzliche Leistung (§ 650 b BGB)
– Welche Änderungen kann der AG fordern/ Wie hat er vorzugehen?
– Wie wird die Vergütungsanpassung berechnet?
– Formaler Ablauf der Änderungsanordnung
– Haftung bei Gesamtschuld zwischen Planer und Ausführendem
– Anspruch auf Teilabnahme des Planers
Hinweis
Mitglieder der AK Berlin und einiger IngK können z. d. gleichen Konditionen wie BK-Mitglieder teilnehmen, bitte geben Sie bei der Anmeldung an, welcher Kammer Sie angehören.