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Was sind verbotene Rechtsdienstleistungen durch Architekten und Bauingenieure nach dem Urteil des BGH v. 09.11.2023?
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Mit Urteil vom 09.11.2023 hat der BGH entschieden, dass der Architekt eine verbotene Rechtsdienstleistung erbringt, wenn er dem Bauherrn eine von ihm selbst entworfene Skontoklausel zur Verwendung in den Verträgen mit den bauausführenden Unternehmen vorschlägt. Damit stellt sich ganz aktuell die Frage: Was ist eine verbotene Rechtsdienstleistung und wo sollte rechtliche Beratung hinzugezogen werden? In dem Vortrag werden folgende praktische Themen behandelt:
1. Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 RDG
– Definition
– Unmittelbare Auswirkungen
2. Leistungsphasen 2-5
– Fördermittelberatung
– Beratung bei der Einholung von Baugenehmigungen
3. Leistungsphase 6
– Beratung bei der Vertragsgestaltung (z.B. Skontoklausel)
– Erstellung eines Leistungsverzeichnisses
– Details des Bauvertragsrechts bzw. VOB/B
4. Leistungsphase 7:
– Beratung im Vergabeverfahren (z.B. Wahl der Verfahrensart)
– Beratung bei der Fördermittelberatung
5. Leistungsphase 8:
– Beratung bei Anordnungen
– Prüfung von Nachträgen dem Grunde nach
– Prüfung von Nachträgen der Höhe nach
– Geltendmachung eines Vorbehaltes bei der Ausübung einer Vertragsstrafe
– Prüfung von Bauzeitverlängerungsnachträgen
– Vorbereitung von Kündigungen
– Beratung bei der Abwicklung einer Kündigung
– Rechnungsprüfung von Abschlags- und SR; Beantwortung von komplizierten Fragen zu Nachträgen; Hinweis auf Bauabzugssteuer hinweisen
– Prüfung von Mängelansprüchen
– Hinweis auf ablaufende Verjährungsfristen
Hinweis
Mitglieder der AK Berlin und einiger IngK können z. d. gleichen Konditionen wie BK-Mitglieder teilnehmen, bitte geben Sie bei der Anmeldung an, welcher Kammer Sie angehören.