Über Uns
Nachtrag bei der Planung – Durchsetzung eigener Nachtragsforderungen im Projektmanagement
Kategorie
Bereich
Zielgruppen
Termin
Ort
Gebühren
Referent/-in
Inhalte / Themen
Im Seminar geht es um die Durchsetzung von eigenen Nachtragsforderungen und die Absicherung gegen Haftung bei unscharfen und anpassungsbedürftigen Planungsaufgaben. Die seit 2018 geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen des BGB enthalten nicht nur neue Leitbilder und inhaltliche Regelungen, sondern vor allem Verfahrensregelungen und Instrumente zur Klärung und Durchsetzung von Nachträgen. Sie müssen deshalb vor allem auch beim Projekt- und Vertragsmanagement umgesetzt werden. Mittlerweile liegen dazu erste praktische Erfahrungen vor. Der vergütungsrechtliche Freiraum seit der HOAI 2021 und die weiterhin ungeklärte vergütungsrechtliche Lage für „Altfälle“ vor 2021 bieten Verhandlungspotential. Nachtragskonstellationen sind regelmäßig die Schnittstelle, an der sich klärt, welche Mitwirkungsobliegenheiten der Auftraggeber hat und welche Pflichten der Planer. Das ist entscheidend für die Haftung(-svermeidung). Das Seminar gibt einen Überblick über die Rechtslage unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis und behandelt die erforderlichen Umsetzungen und Anpassungen im eigenen Projektmanagement des Planers.
Rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen bei der Planung:
– Planung als Werkvertrag: Leistungserfolg und Vorleistungspflicht
– Planende als Sachverwalter: Beratungs- und Aufklärungspflichten
– Prozesscharakter, fehlende gegenständliche Verwirklichung der Planungstätigkeit bis zu deren Abschluss
– Gesetzliche Anordnungsrechte auf Auftraggeberseite, Voraussetzungen und Folgen, vertragliche Anpassungen
– Anwendung der HOAI bei Nachtragssachverhalten
Vertragsrechtliche Lösungsansätze:
– Konkretisierung / Strukturierung von Leistungsbeschreibungen
– Definition von Vorbedingungen und Grundlagen
– Verfahrensregelungen zur vertraglichen Konkretisierung der Pflichten
– Regelungen zum Umgang mit Zusatzleistungen und
– Änderungsanordnungen und deren Zulässigkeit Mitwirkungspflichten des Auftraggebers?
Vertragsmanagement / Projektmanagement:
– Prüfung von Vorplanungen, Nebenplanungen
– Reduzierung des Vorleistungsrisikos
– Dokumentation, Erläuterung und Geltendmachung von Nachtragssachverhalten
– Notwendigkeit von Vertragsanpassungen und deren Durchsetzung
– Potentielle Vertragsreduzierungen, Teilkündigungen
– Strategien zur Durchsetzung der Honorare für Nachträge
Hinweis
Mitglieder der AK Berlin und einiger IngK können z. d. gleichen Konditionen wie BK-Mitglieder teilnehmen, bitte geben Sie bei der Anmeldung an, welcher Kammer Sie angehören.