Über Uns
Pflichtmitglieder der Baukammer Berlin
Die Baukammer Berlin ist die gesetzliche Standesvertretung für alle im Bauwesen tätigen Ingenieure und Ingenieurinnen, die in Berlin arbeiten möchten. Wenn Sie Ihren Beruf eigenverantwortlich ausüben und Leistungen für Vorhaben im Land Berlin erbringen oder Ihren Geschäftssitz im Land Berlin haben, müssen Sie sich als Pflichtmitglied in der Baukammer Berlin eintragen lassen. Dies gilt besonders dann, wenn Sie in der Liste der Bauvorlageberechtigten in Berlin eingetragen und dadurch bauvorlageberechtigt sind.
Ausnahme: Wenn Sie Pflichtmitglied in der Ingenieurkammer eines anderen Bundeslandes sind, sind Sie von der Pflichtmitgliedschaft in der Baukammer Berlin befreit. Natürlich können Sie dennoch freiwilliges Mitglied werden und Ihr Netzwerk vor Ort erweitern.
Es gibt zwei Arten der Pflichtmitgliedschaft:
- im Bauwesen tätige Ingenieure/Ingenieurinnen
- beratende Ingenieure/Ingenieurinnen
Voraussetzungen für Ihre Mitgliedschaft
- Sie haben ein Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie abgeschlossen.
- Sie haben ein Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule abgeschlossen.
- Sie haben einen erfolgreich abgeschlossenen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule.
- Sie dürfen durch die zuständige Behörde verliehenes Rechts die Bezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
- Antrag zur Aufnahme in die Baukammer Berlin
- Ingenieururkunde und Abschlusszeugnis mit Angabe der Studienfachrichtung
- Aktueller Tätigkeitsnachweis
- Kopie Ihrer Berufshaftpflichtversicherungspolice