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Berufsbild
Die Mitglieder der Baukammer Berlin sind Ingenieurinnen und Ingenieure, die Tätigkeiten nach § 30 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) ausüben.
Tätigkeiten im Ingenieurwesen
Ingenieure und Ingenieurinnen übernehmen technische und technisch-wissenschaftliche Aufgaben, die sich auf Beratung, Planung, Berechnung, Konstruktion, Prüfung und Gutachtertätigkeit beziehen. Die Tätigkeit kann alle oder einzelne dieser Aufgaben beinhalten. Dazu zählen auch Forschungs-, Lehr- und Entwicklungsaufgaben.
Tätigkeiten von Ingenieuren im Bauwesen
Im Bauwesen ist ein Ingenieur oder eine Ingenieurin in einer oder mehrerer dieser Fachrichtungen tätig, insbesondere:
- Bauingenieur-, Vermessungs-, Wasserwirtschafts- oder Verkehrswesen
- Technische Gebäudeausrüstung
- Bauphysik (einschließlich Akustik)
- Baustoffkunde
- Bodenmechanik
- Erd- und Grundbau
- Umwelt- und Sicherheitstechnik für bauliche Anlagen und Baugrund
Zu den weiteren Aufgaben im Bauwesen gehören Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber. Dies betrifft die komplette technische, technisch-wissenschaftliche und wirtschaftliche Planung und Durchführung eines Bauvorhabens inklusive Koordinierung und Überwachung der Ausführung.