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Pflichtmitglied in der Baukammer Berlin
Die Baukammer Berlin ist die gesetzliche Standesvertretung aller im Bauwesen tätigen Ingenieure und Ingenieurinnen im Land Berlin. Wenn Sie Ihren Beruf eigenverantwortlich ausüben und Leistungen für Vorhaben im Land Berlin erbringen oder Ihren Geschäftssitz im Land Berlin haben, müssen Sie sich als Pflichtmitglied in der Baukammer Berlin eintragen lassen. Dies gilt auch dann, wenn Sie in die Liste der Bauvorlageberechtigten in Berlin eingetragen sind.
Es gibt zwei Arten der Pflichtmitgliedschaft:
- Im Bauwesen tätige Ingenieurinnen / Ingenieure (Pflichtmitglieder gem. § 41 Abs. 1 ABKG)
- Beratende Ingenieurinnen / Ingenieure (§ 35 ABKG)
Voraussetzungen für Ihre Mitgliedschaft (vgl. IngG)
- Sie haben ein Studium einer technischen oder technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie abgeschlossen.
- Sie haben ein Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule abgeschlossen.
- Sie haben einen erfolgreich abgeschlossenen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
- Antrag zur Aufnahme in die Baukammer Berlin (Erhebungsbogen)
- Ingenieururkunde und Abschlusszeugnis mit Angabe der Studienfachrichtung in beglaubigter Form
- Aktueller Tätigkeitsnachweis
- Nachweis Ihrer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 10 Berufsordnung