Sachverständigen­wesen

Bestellung von Sachverständigen

Die Baukammer Berlin bestellt und vereidigt öffentlich Sachverständige für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche im Bauwesen. Dadurch können etwa Gerichte und Behörden sowie die Allgemeinheit auf die Sachkunde und die Erfahrung von zuverlässigen und unabhängigen Sachverständigen zurückgreifen.

Die gesetzlich geschützte Bezeichnung des „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen” ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Diese Bezeichnung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen vergeben, die in der Sachverständigenordnung der Baukammer Berlin festgelegt sind.

Persönliche Eignung

Vorausgesetzt wird, dass die Gutachtentätigkeit objektiv und unparteiisch ausgeübt wird. Wesentliche Eigenschaften dafür sind persönliche Zuverlässigkeit, Charakterstärke, Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Unabhängigkeit. Zudem dürfen keine Interessenskonflikte bestehen.

Besondere Sachkunde

Von einem Sachverständigen wird ein bestimmtes Wissen vorausgesetzt, das vor einem unabhängigen Fachgremium der Baukammer Berlin nachgewiesen werden muss. Überdurchschnittliche Fachkenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet sind daher erforderlich.

Zur besonderen Sachkunde gehört auch, das Fachwissen in Gutachtenform so darzustellen, dass die Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar sind. Beispielweise muss ein Richter oder eine Richterin ein Gutachten verstehen, auf Plausibilität hin überprüfen und die Gedankengänge nachvollziehen können, die zum Ergebnis des Gutachtens führen.

Verfahren zur Bestellung

Das Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung regelt die Verfahrensordnung der Baukammer Berlin. Es ist bei allen in Berlin und Brandenburg ansässigen Ingenieurkammern, Architektenkammern und Industrie- und Handelskammern gleich. Die Überprüfung der besonderen Sachkunde wird durch gemeinsam genutzte Fachgremien gewährleistet.

Bezeichnung und Stempel

Alle von der Baukammer Berlin öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen müssen ihre Bezeichnung mit einem Rundstempel nach folgendem Muster verwenden: