Sachverständigen­wesen

Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung

Seit Juli 2011 müssen alle Bauherren Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung beauftragen (vgl. EnEV-DV, ABKG). Dies gilt, wenn Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen errichtet, erweitert oder verändert werden. Die Aufgaben des Prüfsachverständigen sind:

  • Prüfung der Energieeinsparnachweise
  • Überwachung der Bauausführung
  • Bestätigung des Energiebedarfsausweises

Die Baukammer Berlin und die Architektenkammer Berlin sind Anerkennungsstellen für die amtlich anerkannten Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung (PrüfSVeGPl) in Berlin.

Die gemeinsame nichtamtliche Liste finden Sie unter Downloads.

So werden Sie Prüfsachverständiger

Seit 1. Oktober 2010 entscheidet die Baukammer Berlin über Ihren Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung im Land Berlin. Wir stellen auch die Anerkennungsurkunde aus. Die Voraussetzungen dafür regelt § 6 (2) EnEV-Durchführungsverordnung Berlin.

Folgende Formulare sind nötig

  • ausgefüllter Antrag
  • Formular zur Anmeldung beim Prüfungsgremium

Bitte beachten Sie, dass in diesen Formularen weitere Unterlagen vermerkt sind, die wir von Ihnen benötigen.

Folgende Kosten entstehen Ihnen

  • Antragsgebühr 500 Euro gem. Baugebührenordnung (BauGebO)
  • Gebühren an den Prüfungsausschuss für das Fachgutachten über Ihre Fachkenntnisse gem. Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO)

So läuft das Verfahren ab

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit der Anmeldung für den Prüfungsausschuss und den geforderten Unterlagen und Nachweisen bei der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin ein. Der zuständige Prüfsachverständigenausschuss prüft anhand der eingereichten Unterlagen Ihre persönliche und fachliche Eignung.

Zum Nachweis der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen ist ein Fachgutachten des Prüfungsausschusses der Brandenburgischen Ingenieurkammer nötig. Nach einer Vorprüfung leiten wir die entsprechenden Maßnahmen zur Erstellung des Fachgutachtens ein. Liegt ein positives Fachgutachten vor und sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden Sie als Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung anerkannt.

Prüfungsverfahren, -termine und Weiterbildung

Aktuelle Informationen zum Prüfungsverfahren finden Sie auf der Website der Brandenburgischen Ingenieurkammer.